Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
1. Allgemeines/Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kurse sowie alle Leistungen der Hebammen des Mariposa Hebammenteams als freiberuflich arbeitende Hebammen. Der Umfang der Leistungen des Hebammenteams (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus den Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebammenpraxis veröffentlichten Version.
2. Anmeldung
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch das Mariposa Hebammenteam z.B. auf unserer Internetseite oder und auf Flyern ist unverbindlich. Die Ankündigung einer Veranstaltung ist eine unverbindlich Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angbotes durch den Anmeldenden. Die Anmeldung durch die Teilnehmerin erfolgt online über das Anmeldeformular auf unserer Homepage
Mit Zusendung einer Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
3. Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, privat Versicherte erhalten eine Rechnung lt. Hebammengebührenordnung Baden-Württemberg. Versäumte Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden (die Höhe des Betrages ist aus der aktuellen Hebammenvergütungsvereinbarung zu entnehmen. Der Partnerbeitrag in Höhe von 60,00€ für die Frauengeburtsvorbereitungskurse und 110,00€ für Paargeburtsvorbereitungskurse, wird von der Krankenkasse nicht übernommen und muss somit selbst getragen werden. Einige Krankenkassen erstatten werdenden Vätern gegen Vorlage einer Quittung, den Beitrag zurück (Quittungen erhaltet ihr auf Wunsch im Kurs). Die Zahlungsmodalitäten für die Partnergebühr teilt die Hebamme ca. 4 Wochen vor Kursbeginn in ihrer Infomail mit.
4. Bezahlung sonstiger Kurse (z.B. Babymassage, Babypflegekurs, BABYKURS)
Die Kursgebühr für die übrigen Kurse werden nicht von den Krankenkasse übernommen und sind eine Selbstzahlerleistung. Die in der Kursbeschreibung angegebene Gebühr ist am ersten Kurstag in bar mitzubringen.
5. Stornierung
Nach Buchung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die jeweilige Kursleiterin als freiberuflich arbeitende Hebamme keine Gebühren. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
6. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.
7. Kursteilnahme
Versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar oder eine schwerwiegende Erkrankung, attestiert durch einen Arzt.
8. Veranstaltungsvoraussetzung
Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
9. Wechsel der Kursleitung und -zeiten
Das Mariposa Hebammenteam behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.