AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Lena Kutter und der Leistungsempfängerin

  1. Geltungsbereich
    Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme Lena Kutter und der Leistungsempfängerin.
  2. Rechtsverhältnis
    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Lena Kutter und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
  3. Umfang der Leistungen
    (1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.

  1. Terminverlegung

Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranz von ±30 Minuten, da Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen unterliegt. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen oder zu verlegen. Die Leistungsempfängerin wird unverzüglich informiert, und ein neuer Termin wird vereinbart. In dringenden Fällen wendet sich die Leistungsempfängerin direkt an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf 112.

 

  1. Sprechzeiten und Erreichbarkeit
    Die Hebamme Lena Kutter ist telefonisch erreichbar unter 015752415681 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 14:00 Uhr. Hinterlassene Nachrichten werden zeitnah abgehört und beantwortet. Für Fragen und Terminänderungen kann jederzeit eine E-Mail an lenakutte@mail.de gesendet werden. In dringenden Fällen wendet sich die Leistungsempfängerin direkt an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf 112.
  2. Wahlleistungen
    (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
    a) Leistungen, die nicht durch § 134a SGB V abgedeckt sind, z. B.:
  • Bestimmte Laboruntersuchungen
  • Bestimmte Kurse
  • Trageberatung
  • Stillberatung über das Kassenkontingent hinaus
  • Lasern
  • Tapen
  • Ernährungsberatung über das Kassenkontingent hinaus
  1. b) Leistungen, die bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenzen nach § 134a SGB V hinausgehen, z. B.:
  • Mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
  • Mehr als 20 Kontakte bis zum 10. Lebenstag des Kindes
  • Mehr als 16 Kontakte zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt
  • Wegegeld über die von der Krankenkasse erstattete Entfernung hinaus

(2) Die Hebamme informiert die Leistungsempfängerin vor Inanspruchnahme einer Wahlleistung über die anfallenden Kosten.

(3) Rechnungen werden per E-Mail versandt und gemäß Vereinbarung überwiesen.

  1. Abrechnung des Entgelts
    (1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Nicht abgedeckte Wahlleistungen sind von der Leistungsempfängerin selbst zu zahlen.

(2) Kostenträger wie Heilfürsorge stellen vorab eine Kostenübernahmeerklärung. Fehlt diese, ist die Leistungsempfängerin Selbstzahlerin.

(3) Selbstzahlerinnen zahlen nach der Vergütungsordnung für Hebammen des jeweiligen Bundeslandes der Leistungserbringung. Sie sind selbst für die Klärung der Erstattungsfähigkeit verantwortlich.

Hinweis: Erstattungen der privaten Krankenversicherungen variieren stark zwischen Tarifen. Die Hebamme hat keinen Überblick über die individuellen Versicherungsverträge und kann keine verbindliche Auskunft geben.

  1. Kursbuchung

(1) Der Umfang der jeweiligen Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebamme Lena Kutter veröffentlichten Version.

(2) Die Ankündigung einer Veranstaltung auf der Internetseite ist unverbindlich und stellt kein verbindliches Angebot dar. Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Homepage kutter.hebamio.de.  Mit Zusendung einer Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande, und die Teilnehmerin ist verbindlich angemeldet.

(3) Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse von der Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt durch die Hebamme nach der Hebammengebührenordnung. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel nur einen Kurs pro Versicherte. Wurde bereits ein entsprechender Kurs besucht, erfolgt die Abrechnung privat.

(4) Privatversicherte Teilnehmerinnen erhalten eine Rechnung gemäß der Privatgebührenordnung für Hebammen des jeweiligen Bundeslandes. Sie sollten vor Kursbeginn bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob und in welchem Umfang die Kurskosten erstattet werden.

(5) Der Partnerinnen-Beitrag für Geburtsvorbereitungskurse ist eine Selbstzahlerleistung (IGeL-Leistung) und wird von der Krankenkasse nicht übernommen. Einige Krankenkassen erstatten die Gebühr nach Vorlage einer Rechnung und Teilnahmebestätigung. Die Partnerinnen-Gebühr ist spätestens bis Kursbeginn an die Kursleiterin zu überweisen.

(6) Eine Stornierung ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail kostenfrei möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird die volle Partner*innen-Gebühr fällig. Sollte ein Ersatzteilnehmer (z. B. über eine Warteliste) gefunden werden, entstehen keine Kosten. Ein Austausch der Teilnehmerin während eines laufenden Kurses ist ausgeschlossen.

(7) Versäumte Kursstunden oder eine Nichtteilnahme an Selbstzahlerkursen berechtigen nicht zur Rückerstattung der Kursgebühr. Kurse können nur stattfinden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

(8) Die Hebamme behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben durchzuführen oder Kurszeiten in dringenden Fällen zu verschieben. Eine entsprechende Mitteilung erfolgt frühzeitig.

  1. Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Die Teilnahme an allen Kursen und Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahcarlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz der Hebamme, soweit gesetzlich zulässig.

Stand dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen: 01.11.2025